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FAQ | AU

Was ändert sich wann?

    
 
 
ab 01.07.2023
 
 
 
Einführung eines neuen Verfahrens zur Messung der Partikelanzahl
verpflichtend für Kompressionszündungsmotoren mit Abgasnorm Euro 6/VI
 
 
01.01.2019 Senkung des Grenzwertes für CO im erh. Leerlauf von 0,2 auf 0,1 %vol.
Senkung des Grenzwertes für Trübung von 0,5 auf 0,25 m-1
Entfall des Plakettenwertes für EU 6 Fahrzeuge
(nur noch Herstellerwert bzw. gesetzl. Grenzwert erlaubt (max. 0,25 m-1))
01.01.2018 Wiedereinführung der Endrohrmessung für Fahrzeuge ab EZ 01.01.2006
(gleicher Prüfablauf wie bei älteren Fahrzeugen vor EZ 31.12.2005)
Dokumentation der Nenndrehzahl (Feld P4)

Wann erfolgt die Messung der Partikelanzahl?

  • Die verpflichtende Messung der Partikelanzahl im Endrohr wurde auf 01.07.2023 festgelegt.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • Bei Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor und der Euro 6/VI Abgasnorm findet die neue Messmethode Anwendung.

Wie ist der neue Prüfablauf in der AU?

  • Im Verkehrsblatt Heft 8 unter der Nr. 86 sind die Änderungen aufgeführt.

Für alle Euro 6/VI Fahrzeuge gilt ab dem 01.01.2019 der Grenzwert von 0,25 m-1 bzw. 0,1 %vol.

  • Das bedeutet, dass für die Prüfung von Euro 6/VI Fahrzeugen Dieselmessgeräte die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1 erfüllen müssen. Für Benzinmessgeräte gilt die Genauigkeitsklasse 0.
  • Bei Fahrzeugen bis Euro 5/V dürfen weiterhin Messgeräte mit „Genauigkeitsklasse I“ verwendet werden. Voraussetzung ist die Nutzung einer aktuellen Software nach Leitfaden 5 Revision 01.

Was ändert sich ab 01.01.2019? - DAkkS akkreditierte Kalibrierung

Kalibrierpflicht aller AU-Messgeräte

Die neue gesetzliche Richtlinie, die zum 01.01.2019 in Kraft trat, schreibt neben der verpflichtenden Eichung eine jährlich rückgeführte Kalibrierung aller AU-Messgeräte vor.

Diese Kalibrierung kann ausschließlich von DAkkS akkreditierten Dienstleistern erbracht werden.

Unsere Techniker bei WOW! sind entsprechend geschult und akkreditiert, sodass wir seit Anfang Januar 2019 Ihr AU-Messgerät normkonform kalibrieren können.

Wir bieten damit allen Kunden und Partnern unschlagbare Servicevorteile und lassen Sie mit der Thematik nicht allein.

Unabhängig davon ist uns bewusst, dass viele Kunden Fragen rund um das Thema Abgasuntersuchung und Kalibrierung haben. Daher haben wir einen ersten Überblick für Sie geschaffen.

Fragen zur Kalibrierpflicht

Ab 01.01.2019 muss das AU-Messgerät entsprechend der neuen Kalibrierrichtlinie rückgeführt kalibriert werden. Dies gilt sowohl bei Wartungen als auch bei Reparaturen, die eine Justage erforderlich machen. Am Wartungszyklus selbst ändert sich durch die neue Richtlinie nichts. Bis zur fälligen Wartung dürfen Sie unverändert weiterarbeiten.

Nein. Alle für die Abgasuntersuchung eingesetzten Abgasmessgeräte müssen von einem nach ISO 17025 DAkkS akkreditierten Kalibrierlabor normkonform kalibriert werden.

Wir haben unsere hochqualifizierten Servicetechniker entsprechend akkreditieren lassen und können hierdurch gewährleisten, dass diese ab dem 01.01.2019 die Kalibrierung Ihrer Messgeräte gesetzeskonform durchführen können.

Bei einem Neuabschluss einer Wartungsvereinbarung mit WOW! ab 01.01.2019 wird die DAkkS akkreditierte Kalibrierung nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie enthalten sein.

Bestandskunden, die bereits eine Wartungsvereinbarung mit WOW! abgeschlossen haben, können diese kostenpflichtig um die Kalibrierung erweitern. Ein Anschreiben hierzu erhalten alle AU-Kunden gegen Ende November.

Unabhängig von den Vorschriften zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten müssen weiterhin alle für die Abgasuntersuchung (AU) eingesetzten Abgasmessgeräte nach der Mess- und Eichverordnung (MessEV) von den zuständigen Eichbehörden geeicht werden.

Die anerkannten AU-Betriebe sollten frühzeitig (mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist) eine fristgerechte Eichung bei der Eichbehörde schriftlich beantragen. Wenn Sie einen Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, dann übernehmen wir diese Meldung an das zuständige Eichamt für Sie.

Für Fahrzeuge bis Euro 5/V sind nach wie vor Abgasuntersuchungsgeräte mit der Genauigkeitsklasse „1“ zulässig.

Für Euro 6/VI Fahrzeuge wird ab 01.01.2019 ein Abgasuntersuchungsgerät mit der Genauigkeitsklasse „0“ vorausgesetzt.

Der Hersteller des Messgerätes hat im Rahmen der Bauartzulassung der E-Box im Jahre 2003 die Genauigkeitsklasse „1“ beantragt und bewilligt bekommen.

Für die Einhaltung der Richtlinie ist ausschließlich diese Bauartzulassung und die darin enthaltene Genauigkeitsklasse relevant. Da ab dem 01.01.2019 nur noch Abgasuntersuchungsgeräte mit der Genauigkeitsklasse „0“ für Euro 6/VI Fahrzeuge verwendet werden dürfen, darf die E-Box - unabhängig vom Aufkleber – nicht mehr für Euro 6/VI Fahrzeuge eingesetzt werden.

An älteren Fahrzeuge bis inkl. Euro 5/V dürfen weiterhin mit der E-Box Abgasuntersuchungen durchgeführt werden.

Die meist gestellten Fragen

Ja, sonst dürfen Sie ab dem 01.01.2018 nur noch an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis 31.12.2005 die Abgasuntersuchung durchführen.

Sie können die Aufrüstung entweder direkt über Hardwareabfrage-Formular, telefonisch unter +49 7940 / 98188-0 oder online über das GoOnline-Formular bestellen.

Generell sind die WOW! Emission Geräte aufrüstbar. Gerne bieten wir Ihnen kundenspezifische, attraktive Lösungen an. Go-Online Formular Go-Online Formular

Alle WOW! AU PCs ab der Generation 20 können weiterhin verwendet werden.

Kompatible Generationen sind: Gen 20, Gen 23, Gen 27, Gen 31, Gen 32, Gen 35 und Gen 36

Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten

1. Anhand der vorhandenen Aufkleber

Seitlich am Gehäuse

Seitlich am Gehäuse

Hinten am Gehäuse

Hinten am Gehäuse

2. Desktop Hintergrund

hier im Beispiel: Image 23.x.de

Desktop Hintergrund

3. Windows Systeminformation (Windows + Pause-Taste)

Windows Systeminformation

Gesamtgerätenummer

Rückseitig im Gerätewagen (Abdeckung abnehmen)

Gesamtgerätenummer

Seriennummer WGA3 Benzin

WGA3 Benzin

Seriennummer WDA3 Diesel (Opazimeter)

WDA3 Diesel

Seriennummer E-Box Benzin

Rückseitig am Gerätewagen

E-Box Benzin

Seriennummer E-Box Dieselmesskopf (Opazimeter)

E-Box Dieselmesskopf

Bei E-Box Komponenten:

Anhand der Siemens Aufkleber

E-Box Siemens Aufkleber

Auf dem AU Nachweis (Ausdruck)

AU Ausdruck

In der Freischaltübersicht der WOW! Emission Software

Freischaltübersicht

Wo finde ich die Euronorm des Fahrzeugs?

Im Fahrzeugschein im Feld 14.1

Fahrzeugschein

Welche Euronorm hat das Fahrzeug?

Bei 4-stelligen Zahlen gelten die letzten zwei Zahlen im Fahrzeugschein, z.B. 0462.

Schlüsselnummer

Wo finde ich die Nenndrehzahl?

Im Fahrzeugschein Feld P4

Fahrzeugschein

Wo muss ich die Nenndrehzahl eingeben?

In der Fahrzeugdatenmaske

Fahrzeugdatenmaske

Änderungen

Ab dem 01.01.2019 entfällt für Euro 6/VI – Fahrzeuge der Plakettenwert als zulässiger Grenzwert für die Endrohrmessung bei Dieselfahrzeugen.

Plakettenwert Änderungen

Zulässige Werte

Ab dem 01.01.2019 ist für Euro 6/VI – Fahrzeuge nur noch der Herstellerwert oder der gesetzliche Grenzwert (Standartwert) für die Endrohrmessung bei Dieselfahrzeugen zulässig.

Plakettenwert zulässig 2019