FAQ | AU
Was ändert sich wann?
Der 3 Stufen Plan
ab 01.07.2023 |
Einführung eines neuen Verfahrens zur Messung der Partikelanzahl verpflichtend für Kompressionszündungsmotoren mit Abgasnorm Euro 6/VI |
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01.01.2019 | Senkung des Grenzwertes für CO im erh. Leerlauf von 0,2 auf 0,1 %vol. Senkung des Grenzwertes für Trübung von 0,5 auf 0,25 m-1 Entfall des Plakettenwertes für EU 6 Fahrzeuge (nur noch Herstellerwert bzw. gesetzl. Grenzwert erlaubt (max. 0,25 m-1)) |
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01.01.2018 | Wiedereinführung der Endrohrmessung für Fahrzeuge ab EZ 01.01.2006 (gleicher Prüfablauf wie bei älteren Fahrzeugen vor EZ 31.12.2005) Dokumentation der Nenndrehzahl (Feld P4) |
Messung der Partikelanzahl ab 2023
Wann erfolgt die Messung der Partikelanzahl?
- Die verpflichtende Messung der Partikelanzahl im Endrohr wurde auf 01.07.2023 festgelegt.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
- Bei Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor und der Euro 6/VI Abgasnorm findet die neue Messmethode Anwendung.
Wie ist der neue Prüfablauf in der AU?
- Im Verkehrsblatt Heft 8 unter der Nr. 86 sind die Änderungen aufgeführt.
Neue Genauigkeitsklassen bei Abgasmessgeräten ab 2019 – was bedeutet das?
Für alle Euro 6/VI Fahrzeuge gilt ab dem 01.01.2019 der Grenzwert von 0,25 m-1 bzw. 0,1 %vol.
- Das bedeutet, dass für die Prüfung von Euro 6/VI Fahrzeugen Dieselmessgeräte die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1 erfüllen müssen. Für Benzinmessgeräte gilt die Genauigkeitsklasse 0.
- Bei Fahrzeugen bis Euro 5/V dürfen weiterhin Messgeräte mit „Genauigkeitsklasse I“ verwendet werden. Voraussetzung ist die Nutzung einer aktuellen Software nach Leitfaden 5 Revision 01.
Was ändert sich ab 01.01.2019? - DAkkS akkreditierte Kalibrierung
Kalibrierpflicht aller AU-Messgeräte
Die neue gesetzliche Richtlinie, die zum 01.01.2019 in Kraft trat, schreibt neben der verpflichtenden Eichung eine jährlich rückgeführte Kalibrierung aller AU-Messgeräte vor.
Diese Kalibrierung kann ausschließlich von DAkkS akkreditierten Dienstleistern erbracht werden.
Unsere Techniker bei WOW! sind entsprechend geschult und akkreditiert, sodass wir seit Anfang Januar 2019 Ihr AU-Messgerät normkonform kalibrieren können.
Wir bieten damit allen Kunden und Partnern unschlagbare Servicevorteile und lassen Sie mit der Thematik nicht allein.
Unabhängig davon ist uns bewusst, dass viele Kunden Fragen rund um das Thema Abgasuntersuchung und Kalibrierung haben. Daher haben wir einen ersten Überblick für Sie geschaffen.
Fragen zur Kalibrierpflicht
Ab 01.01.2019 muss das AU-Messgerät entsprechend der neuen Kalibrierrichtlinie rückgeführt kalibriert werden. Dies gilt sowohl bei Wartungen als auch bei Reparaturen, die eine Justage erforderlich machen. Am Wartungszyklus selbst ändert sich durch die neue Richtlinie nichts. Bis zur fälligen Wartung dürfen Sie unverändert weiterarbeiten.
Nein. Alle für die Abgasuntersuchung eingesetzten Abgasmessgeräte müssen von einem nach ISO 17025 DAkkS akkreditierten Kalibrierlabor normkonform kalibriert werden.
Wir haben unsere hochqualifizierten Servicetechniker entsprechend akkreditieren lassen und können hierdurch gewährleisten, dass diese ab dem 01.01.2019 die Kalibrierung Ihrer Messgeräte gesetzeskonform durchführen können.
Bei einem Neuabschluss einer Wartungsvereinbarung mit WOW! ab 01.01.2019 wird die DAkkS akkreditierte Kalibrierung nach der AU-Geräte Kalibrierrichtlinie enthalten sein.
Bestandskunden, die bereits eine Wartungsvereinbarung mit WOW! abgeschlossen haben, können diese kostenpflichtig um die Kalibrierung erweitern. Ein Anschreiben hierzu erhalten alle AU-Kunden gegen Ende November.
Unabhängig von den Vorschriften zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten müssen weiterhin alle für die Abgasuntersuchung (AU) eingesetzten Abgasmessgeräte nach der Mess- und Eichverordnung (MessEV) von den zuständigen Eichbehörden geeicht werden.
Die anerkannten AU-Betriebe sollten frühzeitig (mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist) eine fristgerechte Eichung bei der Eichbehörde schriftlich beantragen. Wenn Sie einen Wartungsvertrag mit uns abgeschlossen haben, dann übernehmen wir diese Meldung an das zuständige Eichamt für Sie.
Für Fahrzeuge bis Euro 5/V sind nach wie vor Abgasuntersuchungsgeräte mit der Genauigkeitsklasse „1“ zulässig.
Für Euro 6/VI Fahrzeuge wird ab 01.01.2019 ein Abgasuntersuchungsgerät mit der Genauigkeitsklasse „0“ vorausgesetzt.
Der Hersteller des Messgerätes hat im Rahmen der Bauartzulassung der E-Box im Jahre 2003 die Genauigkeitsklasse „1“ beantragt und bewilligt bekommen.
Für die Einhaltung der Richtlinie ist ausschließlich diese Bauartzulassung und die darin enthaltene Genauigkeitsklasse relevant. Da ab dem 01.01.2019 nur noch Abgasuntersuchungsgeräte mit der Genauigkeitsklasse „0“ für Euro 6/VI Fahrzeuge verwendet werden dürfen, darf die E-Box - unabhängig vom Aufkleber – nicht mehr für Euro 6/VI Fahrzeuge eingesetzt werden.
An älteren Fahrzeuge bis inkl. Euro 5/V dürfen weiterhin mit der E-Box Abgasuntersuchungen durchgeführt werden.
Die meist gestellten Fragen
Ja, sonst dürfen Sie ab dem 01.01.2018 nur noch an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis 31.12.2005 die Abgasuntersuchung durchführen.
Sie können die Aufrüstung entweder direkt über Hardwareabfrage-Formular, telefonisch unter +49 7940 / 98188-0 oder online über das GoOnline-Formular bestellen.
Generell sind die WOW! Emission Geräte aufrüstbar. Gerne bieten wir Ihnen kundenspezifische, attraktive Lösungen an. Go-Online Formular
Alle WOW! AU PCs ab der Generation 20 können weiterhin verwendet werden.
Kompatible Generationen sind: Gen 20, Gen 23, Gen 27, Gen 31, Gen 32, Gen 35 und Gen 36
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten
1. Anhand der vorhandenen Aufkleber
Seitlich am Gehäuse
Hinten am Gehäuse
2. Desktop Hintergrund
hier im Beispiel: Image 23.x.de
3. Windows Systeminformation (Windows + Pause-Taste)
Gesamtgerätenummer
Rückseitig im Gerätewagen (Abdeckung abnehmen)
Seriennummer WGA3 Benzin
Seriennummer WDA3 Diesel (Opazimeter)
Seriennummer E-Box Benzin
Rückseitig am Gerätewagen
Seriennummer E-Box Dieselmesskopf (Opazimeter)
Bei E-Box Komponenten:
Anhand der Siemens Aufkleber
Auf dem AU Nachweis (Ausdruck)
In der Freischaltübersicht der WOW! Emission Software
Wo finde ich die Euronorm des Fahrzeugs?
Im Fahrzeugschein im Feld 14.1
Welche Euronorm hat das Fahrzeug?
Bei 4-stelligen Zahlen gelten die letzten zwei Zahlen im Fahrzeugschein, z.B. 0462.
Wo finde ich die Nenndrehzahl?
Im Fahrzeugschein Feld P4
Wo muss ich die Nenndrehzahl eingeben?
In der Fahrzeugdatenmaske
Änderungen
Ab dem 01.01.2019 entfällt für Euro 6/VI – Fahrzeuge der Plakettenwert als zulässiger Grenzwert für die Endrohrmessung bei Dieselfahrzeugen.
Zulässige Werte
Ab dem 01.01.2019 ist für Euro 6/VI – Fahrzeuge nur noch der Herstellerwert oder der gesetzliche Grenzwert (Standartwert) für die Endrohrmessung bei Dieselfahrzeugen zulässig.
Die WOW! Würth Online World GmbH erhebt und verarbeitet die in dem Formular angegebenen personenbezogenen Daten, um für Sie die gewünschte Anfrage zu bearbeiten. Bitte beachten Sie bei den Formularen die Markierung der Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung, der zwingend erforderlichen Daten, ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Durchführung einer vorvertraglichen Maßnahme. Die Verarbeitung der von Ihnen freiwillig mitgeteilten Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung zulässig, die zur Wahrung der unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, mit Ihnen, unseren Kunden, Kontakt zu haben, unsere Beratungsqualität zu verbessern und Sie bei möglichen Rückfragen einfacher kontaktieren zu können. Die erhobenen Daten werden von uns nur solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage sowie zur Kontaktaufnahme mit Ihnen erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht.
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