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LIZENZ- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR WOW! SOFTWARE UND ZUSATZMODULE

Präambel

Die WOW! Würth Online World GmbH (nachfolgend „WOW!“) gewährt dem Kunden (beide gemeinsam nachfolgend auch „Vertragsparteien“ oder einzeln „Vertragspartei“) auf der Grundlage dieser Vereinbarung die Nutzung ihrer Softwareprodukte. Weiterhin werden dem Kunden verschiedene Services angeboten. Die WOW!-Software inklusive des Datenbestands wird dem Kunden wahlweise auf einem Datenträger, per Download oder vorinstalliert auf von WOW! überlassener Hardware ausgeliefert.

§ 1 Vertragsgegenstand und Rechteeinräumung

(1) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Überlassung der vom Kunden gebuchten WOW!-Software (bestehend aus den verfügbaren und gebuchten Modulen WOW! Mehrmarkendiagnose, Technische Daten, Arbeitswerte, AU-Solldaten oder Hotline Services) im Wege der Softwaremiete in der zum Zeitpunkt der Überlassung aktuellen Version als Objektcode inklusive der zugehörigen Benutzerdokumentation nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen nachfolgend genannten Rechte. Die geschuldete Beschaffenheit der Vertragssoftware ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung.

(2) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

(3) Der Kunde erhält für die Vertragssoftware das nicht-ausschließliche, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristete sowie nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. Die Software darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der Anzahl der dem Kunden zur Nutzung überlassenen Tarife entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die gemietete Software unterzuvermieten oder in sonstiger Weise weiterzugeben, sie öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“.

(4) Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er sich unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte einräumen lassen. Unterlässt er dies, so wird WOW! die ihr zustehenden Rechte geltend machen.

(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware durch eine externe Sicherheitsprüfung, die vor Diagnosezugriff der Vertragssoftware auf Fahrzeuge bestimmter Fahrzeughersteller durchgeführt wird, beeinträchtigt sein kann. Der Kunde kann diese Security Gateway Prüfung überwinden, indem er selbst beim betreffenden Hersteller einen digitalen Schlüssel beantragt und bei Bestehen der herstellerseitigen Sicherheitsprüfung ausgehändigt bekommt. Eine herstellerseitige Zugriffsverweigerung auf das betreffende Fahrzeug wegen fehlenden digitalen Schlüssels stellt weder eine Störung der auf Grundlage dieser Bedingungen geschuldeten Leistungen von WOW! dar, noch berechtigt sie den Kunden zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen WOW!. Die Erteilung eines oder mehrerer digitaler Schlüssel liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs von WOW! und hängt in erster Linie von der persönlichen Qualifizierung des Kunden für den digitalen Schlüssel ab.

§ 2 Preise

Die Vergütung für die zeitlich befristete Gebrauchsgewährung ist in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführt. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 3 Gewährleistung und Instandhaltung

(1) WOW! leistet für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit für die Software Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit und deren Aufrechterhaltung sowie dafür, dass der Kunde die Software gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den von WOW! genannten Anforderungen (z.B. abrufbar auf der WOW!-Webseite) nicht gerecht wird, d.h. insbesondere, wenn die Software durch den Kunden selbst auf bereits beim Kunden vorhandene Hardware installiert wird, oder dass der Kunde die Software vertragswidrig nutzt, z.B. indem er Veränderungen oder Bearbeitungen an Hard- oder Software selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Der Kunde ist verpflichtet, WOW! Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und Schilderung der Fehlersymptome unter Vorlage von mängelveranschaulichenden Unterlagen.

(2) WOW! ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden oder per Fernzugriff zu erbringen. WOW! genügt ihrer Pflicht zur Nacherfüllung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

(3) WOW! kann die Gewährleistung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an WOW! bezahlt hat. Ausgenommen sind unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche des Kunden.

(4) Sofern der Kunde gegenüber WOW! einen Mangel geltend macht und dieser Mangel nicht feststellbar oder reproduzierbar ist oder der Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht einer Gewährleistungsverpflichtung von WOW! zuzuordnen ist (Scheinmangel) und der Kunde dies hätte erkennen können, erstattet dieser WOW! Kosten und Aufwendungen für Verifizierung und/oder versuchte Fehlerbehebung.

(5) In den Fällen, in denen WOW! zur Gewährleistung verpflichtet ist, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb von einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, WOW! haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den in diesem Vertrag festgelegten Haftungsregelungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Ersatzansprüche und das Wegnahmerecht gemäß § 548 BGB.

(6) Soweit die Softwareprodukte von WOW! hinsichtlich ihres Betriebs oder ihrer Bedienung von fremder Software (z.B. Betriebssystem, Browser) abhängig sind, wird nur gewährleistet, dass sie mit der in der Dokumentation/im Handbuch genannten, soweit dort keine genannt ist, mit der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geläufigen fremden Software kompatibel ist. WOW! gewährleistet nicht, dass die Softwareprodukte mit späteren Versionen kompatibel sind. Die Gewährleistung beinhaltet auch nicht die Anpassung der Softwareprodukte an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

(7) Darüber hinaus ist der Kunde zum Bezug von Software-Updates für die WOW!-Software, die Mehrmarkendiagnose sowie Module „Technische Daten“, „Arbeitswerte“ oder AU-Solldaten berechtigt. Bestandteil des Vertrages ist ferner die Aufzeichnungsfunktion „Flightrecorder“. Software-Updates, die hierunter bezogen wurden, unterliegen der Rechteeinräumung gem. § 1.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, selbständig in regelmäßigen Zeitabständen den Download von Software-Updates über einen Button der WOW!-Software auszulösen und die Updatesoftware über das Internet herunterzuladen. Bei Verwendung einer Firewall oder ähnlicher Sicherungseinrichtungen sowie im Rahmen eines Firmennetzwerkes ist ein ungehinderter Internetzugang durch den Kunden sicherzustellen. WOW! ist berechtigt, system- und sicherheitsrelevante Updates auch ohne Interaktion des Kunden sofort vorzunehmen und im Wege des „silent update“ einzuspielen. Der Kunde erhält innerhalb der clientseitigen Software-Applikation Hinweise von WOW! auf die Verfügbarkeit neuer Updates; gesonderte Hinweise außerhalb der Software-Applikation erfolgen nicht. Das kontinuierliche Aktualisieren der Vertragssoftware ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der technischen Unterstützungsleistungen, da sich diese immer auf die aktuelle Version der Vertragssoftware beziehen. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dadurch entstehen, dass der Kunde seiner Pflicht, von WOW! angebotene Updates regelmäßig einzuspielen, nicht nachgekommen ist oder das Einspielen von Updates auf andere Weise verhindert hat, sind ausgeschlossen.

§ 4 Laufzeit, Kündigung

(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Vertrag für eine Zeitdauer von 12 Monaten geschlossen. Er kann nach Ablauf des initialen 12 Monatszeitraum von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden.

(2) Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der WOW! zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde von WOW! eingeräumte Nutzungsrechte dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von WOW! hin nicht innerhalb der von WOW! gesetzten, angemessenen Frist abstellt. Einer Fristsetzung oder Abmahnung bedarf es nicht, wenn die andere Vertragspartei die geschuldete Leistung endgültig verweigert hat oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Beendigung der Vertragsbeziehung rechtfertigen.

(3) Im Falle einer Kündigung erhält der Kunde keine weiteren Software-Updates mehr. Dies stellt keinen Mangel dar. Dem Kunden wird jederzeit die Möglichkeit eingeräumt den Tarif zu reaktivieren oder erneut eine Lizenzvereinbarung abzuschließen.

(4) Ferner räumt WOW! dem Kunden nach Ablauf des Tarifs ein mit der WOW!-Mehrmarkendiagnose und den AU-Solldaten, in der zum Zeitpunkt des Vertragsendes aktuellen Fassung, in eingeschränkter Form (entsprechend der Leistungsbeschreibung der Software, abrufbar: www.wow-portal.com/diagnose) weiter zu arbeiten. Die volle Funktionalität der WOW! Software ist jedoch ausschließlich mit einem gültigem Tarif gegeben. Bestimmte Funktionen, stehen Kunden mit inaktivem Tarif nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung von technischen Daten, Arbeitswerten und Hotlineservices ist nach Vertragsende ausgeschlossen und alle hieran eingeräumten Nutzungsrechte fallen an WOW! zurück.

§ 5 Grundsätze im Umgang mit WOW! Software

(1) Die Vertragssoftware wurde speziell auf die von der WOW! angebotene Hardware abgestimmt und ausschließlich in dieser Kombination auf einwandfreie Funktionalität getestet. Sofern die Vertragssoftware nicht auf einer von WOW! überlassenen Hardware vorinstalliert an den Kunden auf dessen Wunsch hin übergeben wird, setzt die Nutzung der Vertragssoftware grundsätzlich eine im WOW! Handbuch Snooper Plus oder LOOQER beschriebene Hardware- und Softwareumgebung voraus (z.B. abrufbar auf der WOW!-Webseite). Daneben ist ein Internetanschluss für die Aktivierung und Software-Updates erforderlich. Die Installation der Vertragssoftware auf kundeneigener Hardware durch den Kunden erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Risiko des Kunden. WOW! schließt in Fällen der Nichteinhaltung der im WOW! Handbuch Snooper Plus oder LOOQER beschriebenen aktuellen Fassung der Mindestvoraussetzungen durch den Kunden jegliche Gewährleistung für die volle Funktionalität der Vertragssoftware ausdrücklich aus, ebenso wie für im Rahmen der Installation durch den Kunden auftretenden Hardware- oder Softwarekonflikte. In solchen Fällen wird der Kunde auf den Kundendienst seines Hardware- bzw. Softwareherstellers verwiesen, eine Unterstützung durch den WOW!-Kundendienst kann für kundeneigene Hard- oder Software nicht erfolgen.

(2) WOW! überlässt dem Kunden eine Kopie der vertragsgegenständlichen Programme in digitaler Form vorinstalliert auf einer Hardwareumgebung sowie eine Version der zugehörigen Dokumentation als elektronisches Dokument oder stellt die Dokumentation über einen Zugang im Internet zum Herunterladen bereit. Voraussetzung für eine Nutzung der jeweiligen Vertragssoftware ist eine Online-Aktivierung über das Internet. Voraussetzung hierfür ist wiederum ein bestehender Internetanschluss beim Kunden und eine Freigabe der Vertragssoftware durch den Kunden bei Einsatz einer Firewall oder ähnlichen Sicherungsmaßnahmen.

(3) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt oder verändert werden. Darüber hinaus dürfen technische Maßnahmen, die die Vertragssoftware vor einer vertragswidrigen Nutzung, insbesondere vor unberechtigter Vervielfältigung, schützen, weder entfernt noch anderweitig umgangen werden. § 95a UrhG bleibt unberührt.

(4) Dekompilieren ist lediglich im Rahmen des § 69e UrhG zulässig. Ein Reverse-Engineering oder sonstige Manipulationen sowie der jeweilige Versuch durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt und stellt für WOW! einen wichtigen Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung dar. Die Geltendmachung von weiteren Rechten und Ansprüchen, insbesondere solcher aus dem Urheberrecht und nach dem Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, bleibt vorbehalten.

(5) Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie des ihm überlassenen Datenträgers zu erstellen wenn dies für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Der Kunde hat auf der erstellten Sicherungskopie den Vermerk „Sicherungskopie“ sowie einen Urheberrechtsvermerk des Herstellers sichtbar anzubringen. Die Sicherungskopie ist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen.

§ 6 Haftung

(1) WOW! haftet im Rahmen des gesetzlichen Umfangs

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Rahmen einer von WOW! ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, ist die Haftung von WOW! der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

(3) Eine über die § 6 (1) und (2) hinausgehende Haftung von WOW! wird ausgeschlossen.

(4) WOW! haftet nicht in Fällen, in denen der Kunde die für seine fachliche Tätigkeit übliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
Dies sind insbesondere Fälle in denen der Kunde:

  • Warnsignale und -hinweise der mit der Vertragssoftware ausgewerteten Fahrzeuge nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.
  • die bei einer Inspektion von Fahrzeugen üblichen Prüf- und Reparaturschritte nicht oder nicht vollständig durchgeführt hat.
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften missachtet bzw. nicht einhält.
  • Der Arbeitsplatz oder die Ausstattung desselben nicht den Vorgaben entspricht!

(5) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von WOW!.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung von WOW! für anfängliche Mängel der Software wird ausgeschlossen.

(7) Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und deren Wiederherstellung haftet WOW! nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

§ 7 Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht

(1) Der Kunde wird die Vertragssoftware sowie gegebenenfalls die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Vertragssoftware sowie die Zugangsdaten an einem geschützten Ort zu verwahren.

(2) Der Kunde wird es WOW! auf dessen Verlangen ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Vertragssoftware zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Nutzungsrechte nutzt. Hierzu wird der Kunde WOW! Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung ermöglichen. WOW! darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. WOW! wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Auditmaßnahmen bedürfen einer vorherigen, schriftlichen Ankündigung mit einer Frist von vier (4) Wochen. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Tarifanzahl um mehr als 5% (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten WOW!.

§ 8 Free- und Open Source Software

(1) Die Software enthält Free- und Open Source Softwarekomponenten, welche den jeweiligen Open Source Lizenzvereinbarungen unterliegen und ausschließlich auf Basis der anwendbaren Free- und Open Source Lizenzvereinbarungen genutzt werden dürfen. Diese liegen der Software bei bzw. werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Freeund Open Source Lizenzvereinbarungen können insbesondere von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen zur Nutzungsrechtseinräumung sowie zur Gewährleistung und Haftung enthalten. Wenn und soweit sich die Regelungen in diesen Nutzungsbedingungen und die Free- und Open Source Lizenzvereinbarungen widersprechen, gehen für die Softwarebestandteile, auf die die Free- und Open Source Lizenzbedingungen Anwendung finden, die Free- und Open Source Lizenzvereinbarungen den Regelungen dieser Nutzungsbedingungen vor.

§ 9 Sonstiges, Vertragsänderung, Datenschutz

(1) Soweit in diesen Lizenzbedingungen keine oder keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Würth Online World GmbH (WOW!). Im Zweifelsfalle haben diese Bedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Würth Online World GmbH (WOW!). Insbesondere die Überlassung von Hardware an den Kunden unterliegt den Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Würth Online World GmbH (WOW!), auch wenn die Vertragssoftware vorinstalliert auf dieser Hardware ausgeliefert wird.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sofern eine Vertragsänderung nicht auf elektronischem Wege im Rahmen des Kundenzugangs zur Onlineplattform von WOW! stattfindet.

(4) Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten des Kunden verweist WOW! auf ihre gesonderte Datenschutzerklärung; einsehbar auf der WOW!-Webseite unter https://www.wow-portal.com/web/de/wow/privacy/statement.php

(5) Der Kunde stimmt der Nutzung von anonymisierten Logdateien für Produktweiterentwicklungen bzw. -neuentwicklungen durch die WOW! zu. WOW! ist zudem berechtigt, diese auch an Partner zu den genannten Zwecken zu übermitteln.

(6) Änderungen dieser Lizenzbedingungen werden dem Kunden entweder schriftlich oder auf elektronischem Wege mitgeteilt. Ab Zugang der Mitteilung kann der Kunde binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung den Vertrag außerordentlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Änderungen mit Ablauf der sechs (6) Wochen Frist als akzeptiert.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(8) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(9) Gerichtsstand ist Stuttgart.

Stand: 07 / 2023