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ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER-, UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER WOW! WÜRTH ONLINE WORLD GMBH (WOW!)

1. Anwendungsbereich

1.1
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der WOW! mit ihren Kunden. Für Software, die von WOW! eigenentwickelt wurde, gelten ausschließlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen für WOW! Software und Zusatzmodule.

1.2
Diese Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen der WOW! gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die WOW! deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Bedingungen der WOW! gelten auch dann, wenn die WOW! in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der WOW! abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos durchführen.

2. Vertragsabschluss

2.1
Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Das gilt auch für eine Bestellung über den Internetauftritt der WOW!.

2.2
Aufträge gelten als angenommen, wenn die WOW! dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. durch Email) eine Auftragsbestätigung übersendet oder eine Warenlieferung erfolgt.

3. Preise, Preislisten

3.1
Preise gelten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab Werk zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

3.2
Die Kosten der Versendung trägt der Besteller. Sie werden ihm nach Aufwand von WOW! weiter berechnet.

4. Zahlung

4.1
Der jeweilige Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei WOW! maßgebend.

4.2
Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist. Im Falle des Verzuges stehen WOW! Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.3
Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Forderungen, soweit die daraus resultierenden Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden davon unberührt.

4.4
Eine Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Gutschriften hierüber erfolgen erst mit Wertstellung des Tages, an dem WOW! über den Gegenwert verfügen kann.

4.5
Der Kunde kann der WOW! ein SEPA-Basis-Mandat/SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch WOW! verursacht wurde.

5. Lieferung

5.1
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Mit Übergabe an den Frachtführer gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr über.

5.2
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine notwendige Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist WOW! berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

5.3
Im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung ist WOW! berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4
Die Lieferfrist wird von WOW! bei Auftragsbestätigung angegeben oder gesondert vereinbart. Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von WOW! liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei WOW! oder bei einem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von WOW! zu vertreten, wenn sich WOW! bereits im Verzug befindet. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.5
WOW! ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

5.6
Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von WOW! beauftragte Frachtführer sichergestellt. Im Streitfall obliegt dem Kunden der Beweis über den Nichtzugang einer Lieferung.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Die von WOW! gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von WOW!, bis alle gegenwärtigen Ansprüche von WOW! gegen den Kunden, sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.

6.2
Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum der WOW! stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt WOW! jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die WOW! nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und WOW! vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. WOW! nimmt diese Abtretung an.

6.3
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von WOW!, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich WOW!, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht WOW! der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und WOW! vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

6.4
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für WOW! als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne WOW! zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt WOW! das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der von WOW! gelieferten Ware zum Wert der anderen verabredeten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für WOW! verwahren.

6.5
WOW! verpflichtet sich, auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zusichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

6.6
Nimmt WOW! Schecks als Zahlungsmittel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass WOW! über den daraus resultierenden Gegenwert vollumfänglich verfügen kann.

7. Exportkontrolle und Zoll

7.1
Der Empfänger/Vertragspartner der WOW! Würth Online World GmbH sichert zu, gelieferte Güter, soweit diese der Regelung des Art. 12g Verordnung (EU) 833/2014 unterliegen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation zu verkaufen, zu exportieren oder wiederauszuführen.

7.2
Der Empfänger/Vertragspartner wird sich nach besten Kräften bemühen, dass die Regelung des Absatz (7.1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette vereitelt wird, insbesondere nicht durch mögliche Wiederverkäufer.

7.3
Der Empfänger/Vertragspartner muss einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und unterhalten, um Umgehungen der Regelung gemäß Absatz (7.1) durch Dritte in der weiteren Handelskette oder durch mögliche Wiederverkäufer zu verhindern.

7.4
Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Absätze (7.1), (7.2) und (7.3) stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt die WOW! Würth Online World GmbH die Lieferbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie bereits zugesagte Bestellungen unverzüglich zu stornieren. Darüber hinaus hat der Empfänger/Vertragspartner WOW! Würth Online World GmbH von sämtlichen Kosten, Ansprüchen Dritter sowie von sonstigen Nachteilen (z.B. Bußgeldern) aufgrund der Verletzung einer Verpflichtung nach den vorstehenden Absätzen (7.1), (7.2) oder (7.3) freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Empfänger/Vertragspartner diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Weiterhin ist WOW! Würth Online World GmbH berechtigt, vom Empfänger/Vertragspartner eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Verkaufspreises der Waren, die entgegen den Vorschriften dieser Regelung verkauft wurden, zu verlangen. Eventuell weiter bestehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

7.5
Der Empfänger/Vertragspartner ist verpflichtet die WOW! Würth Online World GmbH über alle Verstöße gegen Regelungen der Absätze (7.1), (7.2) oder (7.3) zu unterrichten. Der Empfänger/Vertragspartner stellt auf Anforderung alle Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Absätzen (7.1), (7.2) und (7.3) innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung. Die WOW! Würth Online World GmbH wird die zuständige Behörde über alle Zuwiderhandlungen gegen Regelungen der vorstehenden Absätze (7.1), (7.2) und (7.3) unterrichten.

8. Beschaffenheitsmerkmal

8.1
Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge sowie sonstige technische Daten und Verwendungsempfehlungen sind freibleibend und unverbindlich, sie befreien den Kunden nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von WOW! ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind.

8.2
Vertraglich vereinbarte Beschaffenheit liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

8.3
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

9. Beanstandungen, Gewährleistung

9.1
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Zugang zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Ware schriftlich und spezifiziert gegenüber WOW! anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Zeigt sich später ein Mangel, ist dieser ebenfalls unverzüglich, jedoch innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen, wobei auch hier die rechtzeitige Absendung genügt. Bei Anzeige nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung dieser Mängel sowie der damit verbunden Rechte ausgeschlossen.

9.2
Bei Lieferung mangelhafter Ware kann der Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausüben. Ansprüche aus Mängelhaftung verjähren ab Gefahrübergang grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten.
Ausnahmen ergeben sich für:
a) Diagnose- und Emission Rechner innerhalb von 24 Monaten
b) Emission Hardwarekomponenten WDA 3 Serie, WPA, WGA 3 Serie innerhalb von 24 Monaten
c) Gebrauchte, technisch geprüfte Waren innerhalb von 6 Monaten

Mängelansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf Verletzung von Bedienungs- oder Wartungsvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichen Verschleiß sowie vom Besteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.

Bei mangelhaften Lieferungen bleiben Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftungsgesetz und anderer Tatbestände zwingender gesetzlicher Haftung unberührt. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet werden.

9.3
Liegt ein Mangel vor, leistet WOW! nach ihrer Wahl Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

9.4
WOW! ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

9.5
Der Käufer hat WOW! die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an WOW! zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn WOW! nicht ursprünglich zum Einbau verpflichtet war.

10. Sonstige Haftung

10.1
WOW! haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schäden geltend macht, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

10.2
WOW! haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern WOW! schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.3
WOW! haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde sonstige Schäden geltend macht, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung beruhen. Das gilt sowohl für von WOW! als auch von deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.

10.4
WOW! haftet außerdem nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

10.5
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

11. Urheberrechte

An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich WOW! sämtliche Urheberrechte daran vor. Sie dürfen ohne die Zustimmung der WOW! nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

12. Datenschutz

WOW! ist Mitglied einer Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, der verschiedene Firmen der Bau-, Metall-, Chemie- und Befestigungstechnik angehören. WOW! ist berechtigt, folgende auf den Kunden bezogene Daten zu speichern und der Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, bei der sie Mitglied ist, zu übermitteln: Adressdaten, Mahnbescheidsantrag oder Klage gegen den Kunden bei unbestrittener Forderung (mit Datum der Einreichung beim Gericht), Insolvenzantrag (mit Datum der Antragstellung), Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag (mit Datum), bereits durchgeführte Zwangsvollstreckung (Datum des jeweiligen Antrags, Art der Maßnahme), Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung (mit Datum), Anordnung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bereits erfolgter Abnahme derselben (mit Datum), Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Bestehen eines Haftbefehls wegen vermögensrechtlichen Delikten. Die Weitergabe dieser Daten an die Schutzgemeinschaft erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung nur, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen der WOW!, die berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Schutzgemeinschaft oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber speichert diese Daten und gibt sie nach vorheriger Prüfung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausschließlich an andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft weiter. Zweck ist ausschließlich der Schutz der dieser Gemeinschaft angeschlossenen Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bei Vorleistung des Verkäufers. Es werden ausschließlich die oben im Einzelfall aufgeführten objektiven Daten ohne subjektives Werturteil an die Schutzgemeinschaft übermittelt und von dort weiter übermittelt. Der Kunde kann Auskunft über die ihn betreffenden bei der Schutzgemeinschaft gespeicherten Daten erhalten, die Adresse der Schutzgemeinschaft und eine Liste der dieser angeschlossenen Unternehmen wird auf Wunsch von der Servicestelle der Firma WOW! mitgeteilt.

13. Rücknahme von Elektro-Altgeräten

WOW! hat für ihre Elektro- und Elektronikgeräte (Elektro-Altgeräte), soweit diese dem §19 ElektroG unterliegen, ein Rücknahmekonzept für die kostenpflichtige Rücknahme von WOW! - Elektro-Altgeräten erstellt. Die Angebotsanfrage für die Abholung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten erfolgt über die Homepage "https://www.wow-portal.com/web/de/wow/service/ruecknahme_elektroaltgeraete/ruecknahme_elektro_altgeraete.php".

Der Kunde/Endnutzer erhält nach Ausfüllen des Kontaktformulars ein Angebot für die kostenpflichtige Elektroaltgeräte-Rücknahme. Mit Annahme dieses Rücknahmeangebots kommt zwischen dem Kunden/Endnutzer und WOW! eine Vereinbarung über die kostenpflichtige Rücknahme des Elektroaltgeräts zustande. Der Kunde ist verpflichtet das Gerät für die Abholung gemäß den Hinweisen im Abholauftrag termingerecht bereitzustellen. Elektro-Altgeräte anderer Hersteller werden nicht von WOW! zurückgenommen.

14. Erfüllungsort

14.1
Erfüllungsort ist Künzelsau.

14.2
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zum Kunden ist Künzelsau. WOW! ist jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

14.3
Für diese Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen WOW! und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.