Abgasuntersuchung
Aktuelle Informationen
Der Leitfaden 5 Revision 01 ist seit 01.01.2018 in Kraft
Am 22.09.2017 wurde der Leitfaden 5 Revision 01 durch den Bundesrat verabschiedet. Deshalb wurde am 16.Oktober 2017 die Abgasuntersuchungsrichtlinie nach Nummer 6.8.2.2 angepasst.
Am 01.01.2018 trat die erste Änderung des dreistufigen Ablaufplans in Kraft. Mit Ihr wurde ab Januar die verpflichtende Abgasmessung am Endrohr in Kombination mit der elektronischen OBD-Prüfung bei der Abgasuntersuchung für alle Kraftfahrzeuge wieder eingeführt.
Was ändert sich wann? - Der 3-Stufen Plan
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01.01.2023 |
Einführung eines neuen Verfahrens zur Messung der Partikelanzahl (Für Kompressionszündungsmotoren mit Abgasnorm Euro 6/VI.) |
01.01.2019 | Senkung des Grenzwertes für CO im erh. Leerlauf von 0,2 auf 0,1 %vol. und für Trübung von 0,5 auf 0,25 m-1 Entfall des Plakettenwertes für Euro 6/VI Fahrzeuge (nur noch Herstellerwert/gesetzl. Grenzwert erlaubt, max 0,25 m-1) |
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01.01.2018 | Wiedereinführung der Endrohrmessung für Fahrzeuge ab EZ 01.01.2006 (gleicher Prüfablauf wie bei älteren Fahrzeugen vor EZ 31.12.2005) Dokumentation der Nenndrehzahl (Feld P4) |
Wann erfolgt die Messung der Partikelanzahl?
- Die Messung der Partikelanzahl im Endrohr wurde auf den 01.01.2023 als Starttermin festgelegt.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
- Bei Fahrzeugen mit Kompressionszündungsmotor und der Euro 6/VI Abgasnorm findet die neue Messmethode Anwendung.
Wie ist der neue Prüfablauf in der AU?
- Im Verkehrsblatt Heft 8 unter der Nr. 86 sind die Änderungen aufgeführt.
Für alle Euro 6/VI Fahrzeuge gilt ab dem 01.01.2019 der Grenzwert von 0,25 m-1 bzw. 0,1 %vol.
- D.h. für die Prüfung von Euro 6/VI Fahrzeugen müssen Dieselmessgeräte die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1 erfüllen, für Benzinmessgeräte gilt die Genauigkeitsklasse 0.
- Bei Fahrzeugen bis Euro 5/V dürfen weiterhin Messgeräte mit „Genauigkeitsklasse I“ verwendet werden. Voraussetzung ist die Nutzung einer aktuellen Software nach Leitfaden 5 Revision 01.
Die meist gestellten Fragen
Ja, sonst dürfen Sie ab dem 01.01.2018 nur noch an Fahrzeugen mit einer Erstzulassung bis 31.12.2005 die Abgasuntersuchung durchführen.
Sie können die Aufrüstung entweder direkt über Hardwareabfrage-Formular, telefonisch unter +49 7940 / 98188-0 oder online über das GoOnline-Formular bestellen.
Generell sind die WOW! Emission Geräte aufrüstbar. Gerne bieten wir Ihnen kundenspezifische, attraktive Lösungen an. Go-Online Formular
Alle WOW! AU PCs ab der Generation 20 können weiterhin verwendet werden.
Kompatible Generationen sind: Gen 20, Gen 23, Gen 27, Gen 31, Gen 32, Gen 35 und Gen 36
Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten
1. Anhand der vorhandenen Aufkleber
Seitlich am Gehäuse

Hinten am Gehäuse

2. Desktop Hintergrund
hier im Beispiel: Image 23.x.de

3. Windows Systeminformation (Windows + Pause-Taste)

Gesamtgerätenummer
Rückseitig im Gerätewagen (Abdeckung abnehmen)

Seriennummer WGA3 Benzin

Seriennummer WDA3 Diesel (Opazimeter)

Seriennummer E-Box Benzin
Rückseitig am Gerätewagen

Seriennummer E-Box Dieselmesskopf (Opazimeter)

Bei E-Box Komponenten:
Anhand der Siemens Aufkleber

Auf dem AU Nachweis (Ausdruck)

In der Freischaltübersicht der WOW! Emission Software

Wo finde ich die Euronorm des Fahrzeugs?
Im Fahrzeugschein im Feld 14.1

Welche Euronorm hat das Fahrzeug?
Bei 4-stelligen Zahlen gelten die letzten zwei Zahlen im Fahrzeugschein, z.B. 0462.

Wo finde ich die Nenndrehzahl?
Im Fahrzeugschein Feld P4

Wo muss ich die Nenndrehzahl eingeben?
In der Fahrzeugdatenmaske

Änderungen
Ab dem 01.01.2019 entfällt für Euro 6/VI – Fahrzeuge der Plakettenwert als zulässiger Grenzwert für die Endrohrmessung bei Dieselfahrzeugen.

Zulässige Werte
Ab dem 01.01.2019 ist für Euro 6/VI – Fahrzeuge nur noch der Herstellerwert oder der gesetzliche Grenzwert (Standartwert) für die Endrohrmessung bei Dieselfahrzeugen zulässig.

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