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  Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Würth Online World GmbH (WOW!)  
 
  1. Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.3 Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Aufträge gelten als angenommen, wenn die WOW! dem Besteller eine Auftragsbestätigung u?bersendet oder eine Warenlieferung erfolgt.
2.2. Zusatzbestimmung bei Überlassung von Software: Verträge u?ber die erstmalige oder erneute Überlassung und Nutzung von Software kommenauch durch Mitteilung des Zugangscodes oder eine anderweitige Freischaltung durch WOW! zustande.

3. Preise, Preislisten

3.1. Preise gelten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ab Werk zuzu?glich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.2. Kosten der Versendung trägt der Besteller. Sie werden ihm nach Aufwand von WOW! weiter berechnet.

4. Zahlung

4.1. Rechnungen der WOW! sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen rein netto.
4.2. Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einerRechnung gemäß § 286 Abs. 3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen WOW! Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu. Die Geltendmachungweitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.3. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Das gilt auch fu?rein Zuru?ckbehaltungsrecht des Bestellers wegen Forderungen, soweit die daraus resultierenden Anspru?che nicht auf demselben Vertragsverhältnisberuhen.
4.4. Eine Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur erfu?llungshalber. Gutschriften hieru?ber erfolgen erst mit Wertstellung des Tages, andem WOW! u?ber den Gegenwert verfu?gen kann.

5. Lieferung

5.1. Die Lieferverpflichtung von WOW! besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferungoder Verzögerung ist durch WOW! verschuldet.
5.2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeitenvon WOW! liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwargleichgu?ltig, ob diese Hindernisse bei WOW! oder bei einem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von WOW! zuvertreten, wenn sich WOW! bereits im Verzug befindet. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zuru?ckzutreten.
5.3. WOW! ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
5.4. Verzögert sich die Versendung der bestellten Ware aus Gru?nden, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang derAnzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller u?ber.
5.5. Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von WOW! beauftragte Frachtfu?hrer sichergestellt. Im Streitfall obliegt demBesteller der Beweis u?ber den Nichtzugang einer Lieferung.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von WOW! gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von WOW!, bis alle gegenwärtigen Anspru?che von WOW! gegen den Besteller,sowie die ku?nftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfu?llt sind.
6.2. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum der WOW! stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgangweiterzuveräußern. Er tritt WOW! jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgu?ltig, ob dieVorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstu?ck oder mit beweglichen Sachen verbunden wird odernicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die WOW! nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie miteinem Grundstu?ck oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen demBesteller und WOW! vereinbarten Lieferpreises fu?r die Vorbehaltsware als abgetreten.
6.3. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von WOW!, die Forderung selbsteinzuziehen, bleibt hiervon unberu?hrt, jedoch verpflichtet sich WOW!, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungenordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht WOW! der eingezogene Erlös in Höhe deszwischen dem Besteller und WOW! vereinbarten Lieferpreises fu?r die Vorbehaltsware zu.
6.4. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen fu?r WOW! als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne WOW! zu verpflichten. Wird dieVorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt WOW! das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertesder von WOW! gelieferten Ware zum Wert der anderen verabredeten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sachemit der verkehrsu?blichen Sorgfalt kostenlos fu?r WOW! verwahren.
6.5. WOW! verpflichtet sich, auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zusichernden Forderungen um mehr als 20% u?bersteigt.
6.6. Nimmt Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass WOW! aus diesem Wechselnicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Nimmt WOW! Schecks als Zahlungsmittel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt so langefort, bis feststeht, dass WOW! u?ber den daraus resultierenden Gegenwert vollumfänglich verfu?gen kann.

7. Beschaffenheitsmerkmal

7.1. Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben,Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge sowie sonstige technische Daten undVerwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Pru?fung der Ware auf ihre Eignung fu?r die beabsichtigtenZwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdru?cklich als verbindlich bestätigt sind.
7.2. Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdru?cklich bezeichnet sind.
7.3. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.

8. Beanstandungen, Gewährleistung

8.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzu?glich nach Zugang zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb von 10 Tagennach Zugang der Ware schriftlich und spezifiziert gegenu?ber WOW! anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, ist dieser innerhalb von 10 Tagennach der Entdeckung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Bei Anzeige nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung dieser Mängel sowie derdamit verbunden Rechte ausgeschlossen.
8.2. Liegt ein Mangel vor, leistet WOW! nach ihrer Wahl Nacherfu?llung in Form der Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuenmangelfreien Sache. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfu?llung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertragzuru?ckzutreten.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
8.4. Zusatzbestimmung fu?r Überlassung von Software: Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischenEntwicklungsstand Fehler im Softwareprogramm nicht völlig ausgeschlossen werden können. Der Besteller wird die Software unmittelbar nach derLieferung untersuchen und WOW! offensichtliche Fehler unverzu?glich schriftlich mitteilen. WOW! u?bernimmt die Gewährleistung dafu?r, dass dieSoftware hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation beziehungsweise den Festlegungen in derAuftragsbestätigung entspricht. Daru?ber hinaus sichert WOW! weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit fu?rKundenzwecke oder Kundenbedu?rfnisse zu.

9. Begrenzung von Schadensersatzanspru?chen

9.1. WOW! haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schäden geltend macht, die auf einer Verletzung von Leben, Körperoder Gesundheit beruhen.
9.2. WOW! haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Besteller sonstige Schäden geltend macht, die auf einervorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfu?llungsgehilfen vonWOW! beruhen. Soweit WOW! keine vorsätzliche Schädigung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung bezu?glich sonstiger Schäden auf denvorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.3. WOW! haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern WOW! schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aberdie Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4. WOW! haftet außerdem nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
9.5. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
9.6. Zusatzbestimmung fu?r Überlassung von Software: Änderungen der Programme sind unzulässig. Werden vom Besteller oder von Drittengeänderte Programme verwendet, ist WOW! fu?r Schäden nicht haftbar. WOW! haftet nicht fu?r Schäden, die nicht an der gelieferten Software selbstentstanden sind, insbesondere nicht fu?r Datenverlust oder sonstige Folgeschäden. WOW! haftet auch nicht fu?r die Wiederbeschaffung von Daten,es sei denn, dass WOW! deren Vernichtung grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Besteller sichergestellt hat, dass diese Daten ausdem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

10. Urheberrechte

10.1. Im Falle der Überlassung von Software wird dem Besteller an den Programmen, den dazugehörenden Dokumenten und nachträglicheErgänzungen ein nichtausschließliches und nichtu?bertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ausschließlich mit den spezifiziertenProdukten, fu?r die Programme geliefert werden, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen,einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei WOW!. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme undDokumente ohne vorherige Zustimmung von WOW! Dritten nicht zugänglich sind. Kopien du?rfen grundsätzlich nur fu?r Archivzwecke als Ersatz oderzur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern dieOriginale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, so ist dieser Vermerk vom Besteller auf das Original anzubringen bzw. dort zubelassen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht mit Auftragsablieferung und Lieferung der Programme, Dokumentationen undnachträglichen Ergänzungen als erteilt.
10.2. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich WOW! sämtliche Urheberrechte daran vor. Sie du?rfen ohne unsereZustimmung nur fu?r den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10.3. Handelt es sich beim Besteller um einen Wiederverkäufer (z.B.Vertriebs- oder Leasingunternehmen), so ist er berechtigt, die eingeräumtenNutzungsrechte im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes dem jeweiligen Kunden zu u?bertragen.
10.4. Im u?brigen ist der Besteller verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung von Software WOW! den vollständigen Namen und die Adresse desErwerbers mitzuteilen. Das gilt nicht fu?r Wiederverkäufer (z.B.Vertriebs- oder Leasingunternehmen). Dieser hat WOW! auf Verlangen Auskunft zuerteilen u?ber Namen und Adresse des Erwerbers.

11. Datenschutz

WOW! ist Mitglied einer Schutzgemeinschaft fu?r Warenkreditgeber, der verschiedene Firmen der Bau-, Metall-, Chemie- und Befestigungstechnikangehören. Die WOW! ist berechtigt, folgende auf den Besteller bezogene Daten zu speichern und der Schutzgemeinschaft fu?r Warenkreditgeber,bei der sie Mitglied ist, zu u?bermitteln: Adressdaten, Mahnbescheidsantrag oder Klage gegen den Besteller bei unbestrittener Forderung (mit Datumder Einreichung beim Gericht), Insolvenzantrag (mit Datum der Antragstellung), Entscheidungen des Insolvenzgerichts u?ber den Insolvenzantrag(mit Datum), bereits durchgefu?hrte Zwangsvollstreckung (Datum des jeweiligen Antrags, Art der Maßnahme), Erlass eines Haftbefehls im Rahmender Zwangsvollstreckung (mit Datum) Anordnung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bereits erfolgter Abnahmederselben (mit Datum), Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Bestehen eines Haftbefehls wegenvermögensrechtlichen Delikten. Die Weitergabe dieser Daten an die Schutzgemeinschaft erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Pru?fung nur,soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, die berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Schutzgemeinschaft oder derAllgemeinheit erforderlich ist. Die Schutzgemeinschaft fu?r Warenkreditgeber speichert diese Daten und gibt sie nach vorheriger Pru?fung derGlaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausschließlich an andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft weiter. Zweck ist ausschließlich derdieser Gemeinschaft angeschlossenen Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bei Vorleistung des Verkäufers. Es werdenausschließlich die oben im Einzelfall aufgefu?hrten objektiven Daten ohne subjektives Werturteil an die Schutzgemeinschaft u?bermittelt und von dortweiter u?bermittelt. Der Besteller kann Auskunft u?ber die ihnen betreffenden bei der Schutzgemeinschaft gespeicherten Daten erhalten, die Adresseder Schutzgemeinschaft und eine Liste der dieser angeschlossenen Unternehmen wird auf Wunsch von der Servicestelle der Firma WOW! mitgeteilt.

12. Erfüllungsort

12.1 Erfüllungsort ist Künzelsau.
12.2. Gerichtsstand fu?r alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zum Besteller ist Ku?nzelsau. WOW! ist jedoch berechtigt, auch am Hauptsitzdes Bestellers Klage zu erheben.
12.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Stand: 09/2008
 
 

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