1. Anwendungsbereich
1.1
Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften.
1.2
Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller sowie für zukünftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
1.3
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Aufträge gelten als angenommen, wenn die WOW! dem Besteller eine Auftragsbestätigung übersendet oder eine Warenlieferung erfolgt.
2.2.
Zusatzbestimmung bei Überlassung von Software: Verträge über die erstmalige oder erneute Überlassung und Nutzung von Software kommen auch durch Mitteilung des Zugangscodes oder eine anderweitige Freischaltung durch WOW! zustande.
3. Preise, Preislisten
3.1.
Preise gelten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
3.2.
Kosten der Versendung trägt der Besteller. Sie werden ihm nach Aufwand von WOW! weiter berechnet.
4. Zahlung
4.1.
Rechnungen der WOW! sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen rein netto.
4.2.
Der Besteller gerät in Zahlungsverzug mit Empfang der ersten Mahnung oder ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung gemäß § 286 Abs. 3 BGB. Im Falle des Verzuges stehen WOW! Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.3.
Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Bestellers ist ausgeschlossen. Das gilt auch für ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wegen Forderungen, soweit die daraus resultierenden Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.4.
Eine Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Gutschriften hierüber erfolgen erst mit Wertstellung des Tages, an dem WOW! über den Gegenwert verfügen kann.
5. Lieferung
5.1.
Die Lieferverpflichtung von WOW! besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch WOW! verschuldet.
5.2.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von WOW! liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei WOW! oder bei einem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von WOW! zuvertreten, wenn sich WOW! bereits im Verzug befindet. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3.
WOW! ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
5.4.
Verzögert sich die Versendung der bestellten Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
5.5.
Die zuverlässige Versendung der bestellten Ware wird durch von WOW! beauftragte Frachtführer sichergestellt. Im Streitfall obliegt dem Besteller der Beweis über den Nichtzugang einer Lieferung.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1.
Die von WOW! gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum von WOW!, bis alle gegenwärtigen Ansprüche von WOW! gegen den Besteller,sowie die künftigen, soweit sie mit den gelieferten Gegenständen im Zusammenhang stehen, erfüllt sind.
6.2.
Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum der WOW! stehenden Liefergegenstände (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt WOW! jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die WOW! nicht gehören, weiterveräußert oder wird sie mit einem Grundstück oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und WOW! vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.
6.3.
Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von WOW!, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich WOW!, dies nicht zu tun, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht WOW! der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und WOW! vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.
6.4.
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für WOW! als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne WOW! zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt WOW! das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der von WOW! gelieferten Ware zum Wert der anderen verabredeten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für WOW! verwahren.
6.5.
WOW! verpflichtet sich, auf Anforderung die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die zusichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
6.6.
Nimmt Wechsel als Zahlungsmittel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass WOW! aus diesem Wechsel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Nimmt WOW! Schecks als Zahlungsmittel entgegen, so besteht der Eigentumsvorbehalt so lange fort, bis feststeht, dass WOW! über den daraus resultierenden Gegenwert vollumfänglich verfügen kann.
7. Beschaffenheitsmerkmal
7.1.
Die in Prospekten, Katalogen, Anzeigen und Preislisten oder in den zu einem Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Muster, Prospekte, technischen Angaben und Kataloge sowie sonstige technische Daten und Verwendungsempfehlungen sind unverbindlich, sie befreien den Besteller nicht von der Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke, Verfahren und Einsatzfälle. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind.
7.2.
Beschaffenheitsgarantien sind nur diejenigen, die in der Auftragsbestätigung als solche ausdrücklich bezeichnet sind.
7.3.
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.
8. Beanstandungen, Gewährleistung
8.1.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Zugang zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Ware schriftlich und spezifiziert gegenüber WOW! anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, ist dieser innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Bei Anzeige nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung dieser Mängel sowie der damit verbunden Rechte ausgeschlossen.
8.2.
Liegt ein Mangel vor, leistet WOW! nach ihrer Wahl Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.3.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
8.4.
Zusatzbestimmung für Überlassung von Software: Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler im Softwareprogramm nicht völlig ausgeschlossen werden können. Der Besteller wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und WOW! offensichtliche Fehler unverzüglich schriftlich mitteilen. WOW! übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation beziehungsweise den Festlegungen in der Auftragsbestätigung entspricht. Darüber hinaus sichert WOW! weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Kundenbedürfnisse zu.
9. Begrenzung von Schadensersatzansprüchen
9.1.
WOW! haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schäden geltend macht, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
9.2.
WOW! haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Besteller sonstige Schäden geltend macht, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von WOW! beruhen. Soweit WOW! keine vorsätzliche Schädigung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung bezüglich sonstiger Schäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.3.
WOW! haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern WOW! schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4.
WOW! haftet außerdem nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
9.5.
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
9.6.
Zusatzbestimmung für Überlassung von Software: Änderungen der Programme sind unzulässig. Werden vom Besteller oder von Dritten geänderte Programme verwendet, ist WOW! für Schäden nicht haftbar. WOW! haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Software selbstentstanden sind, insbesondere nicht für Datenverlust oder sonstige Folgeschäden. WOW! haftet auch nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass WOW! deren Vernichtung grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Besteller sichergestellt hat, dass diese Daten aus dem Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form festgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
10. Urheberrechte
10.1.
Im Falle der Überlassung von Software wird dem Besteller an den Programmen, den dazugehörenden Dokumenten und nachträgliche Ergänzungen ein nichtausschließliches und nichtübertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ausschließlich mit den spezifizierten Produkten, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Alle sonstigen Rechte an den Programmen und an den Dokumentationen, einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei WOW!. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumente ohne vorherige Zustimmung von WOW! Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, so ist dieser Vermerk vom Besteller auf das Original anzubringen bzw. dort zubelassen. Soweit nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht mit Auftragsablieferung und Lieferung der Programme, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
10.2.
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich WOW! sämtliche Urheberrechte daran vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10.3.
Handelt es sich beim Besteller um einen Wiederverkäufer (z.B.Vertriebs- oder Leasingunternehmen), so ist er berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes dem jeweiligen Kunden zu übertragen.
10.4.
Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung von Software WOW! den vollständigen Namen und die Adresse des Erwerbers mitzuteilen. Das gilt nicht für Wiederverkäufer (z.B.Vertriebs- oder Leasingunternehmen). Dieser hat WOW! auf Verlangen Auskunft zuerteilen über Namen und Adresse des Erwerbers.
11. Datenschutz
WOW! ist Mitglied einer Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber, der verschiedene Firmen der Bau-, Metall-, Chemie- und Befestigungstechnikangehören. Die WOW! ist berechtigt, folgende auf den Besteller bezogene Daten zu speichern und der Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber,bei der sie Mitglied ist, zu übermitteln: Adressdaten, Mahnbescheidsantrag oder Klage gegen den Besteller bei unbestrittener Forderung (mit Datum der Einreichung beim Gericht), Insolvenzantrag (mit Datum der Antragstellung), Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Insolvenzantrag(mit Datum), bereits durchgeführte Zwangsvollstreckung (Datum des jeweiligen Antrags, Art der Maßnahme), Erlass eines Haftbefehls im Rahmen der Zwangsvollstreckung (mit Datum), Anordnung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder bereits erfolgter Abnahme derselben (mit Datum), Anzahl der Tage der Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels, Bestehen eines Haftbefehls wegen vermögensrechtlichen Delikten. Die Weitergabe dieser Daten an die Schutzgemeinschaft erfolgt jedoch im Einzelfall nach vorheriger Prüfung nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, die berechtigten Interessen eines Vertragspartners der Schutzgemeinschaft oder der Allgemeinheit erforderlich ist. Die Schutzgemeinschaft für Warenkreditgeber speichert diese Daten und gibt sie nach vorheriger Prüfung der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausschließlich an andere Mitglieder der Schutzgemeinschaft weiter. Zweck ist ausschließlich der dieser Gemeinschaft angeschlossenen Unternehmen vor Zahlungsunfähigkeit der Schuldner bei Vorleistung des Verkäufers. Es werden ausschließlich die oben im Einzelfall aufgeführten objektiven Daten ohne subjektives Werturteil an die Schutzgemeinschaft übermittelt und von dort weiter übermittelt. Der Besteller kann Auskunft über die ihnen betreffenden bei der Schutzgemeinschaft gespeicherten Daten erhalten, die Adresse der Schutzgemeinschaft und eine Liste der dieser angeschlossenen Unternehmen wird auf Wunsch von der Servicestelle der Firma WOW! mitgeteilt.
12. Erfüllungsort
12.1
Erfüllungsort ist Künzelsau.
12.2.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zum Besteller ist Künzelsau. WOW! ist jedoch berechtigt, auch am Hauptsitzdes Bestellers Klage zu erheben.
12.3.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 09/2008